Pensionsversicherung

Allgemeine Informationen zur Pensionsversicherung:

Wir unterscheiden im Prinzip die:

  • gesetzliche Pensionsversicherung
  • private Pensionsversicherung

Eine genaue Erläuterung und Informationen zur Pensionsversicherung sowie Tipps finden Sie nachfolgend.

 

Gesetzliche Pensionsversicherung

Die gesetzliche Pensionsversicherung wird in Österreich durch die Pensionsversicherungsanstalt geregelt. Deren Aufgabe ist es Versicherte und Angehörige durch Leistungen im Alter oder bei Ausscheiden aus dem Erwerbsleben durch Krankheit abzusichern. Dabei soll das weggefallene Erwerbseinkommen annähernd ersetzt werden um den Lebensunterhalt weiter gewähleisten zu können. Zu den weiteren Aufgaben der Pensionsversicherung gehören auch Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, weshalb im Sinne der Prävention und Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit eigene Gesundheitseinrichtungen geführt werden.

Seit 1. Jänner 2005 gilt das Allgemeine Pensionsgesetz - kurz "APG", welches besagt, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Pension gehen und 80% des durchschnittlichen Lebenseinkommens unter Beachtung der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage bekommen. Gültig ist das Gesetz für Personen, welche nach dem 1. Jänner 2005 ins Berufsleben eingestiegen sind beziehungsweise zu diesem Zeitpunkt noch nicht mehr als 12 Monate berufstätig waren.

Wenn Sie vor dem 1. Jänner 2005 das 50. Lebensjahr vollendet haben, gilt das
Allgemeine Pensionsgesetz nicht. Korridorpension und Schwerarbeiterregelung sind
ausgenommen.

Wenn Sie am 1. Jänner 2005 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
aber schon im Erwerbsleben stehen, wird eine sogenannte Parallelrechnung
durchgeführt.


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