Pensionsversicherung
Allgemeine Informationen zur Pensionsversicherung:
Wir unterscheiden im Prinzip die:
- gesetzliche Pensionsversicherung
- private Pensionsversicherung
Eine genaue Erläuterung und Informationen zur Pensionsversicherung sowie Tipps finden Sie nachfolgend.
Gesetzliche Pensionsversicherung
Die gesetzliche Pensionsversicherung wird in Österreich durch die Pensionsversicherungsanstalt geregelt. Deren Aufgabe ist es Versicherte und Angehörige durch Leistungen im Alter oder bei Ausscheiden aus dem Erwerbsleben durch Krankheit abzusichern. Dabei soll das weggefallene Erwerbseinkommen annähernd ersetzt werden um den Lebensunterhalt weiter gewähleisten zu können. Zu den weiteren Aufgaben der Pensionsversicherung gehören auch Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, weshalb im Sinne der Prävention und Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit eigene Gesundheitseinrichtungen geführt werden.
Seit 1. Jänner 2005 gilt das Allgemeine Pensionsgesetz - kurz "APG", welches besagt, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Pension gehen und 80% des durchschnittlichen Lebenseinkommens unter Beachtung der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage bekommen. Gültig ist das Gesetz für Personen, welche nach dem 1. Jänner 2005 ins Berufsleben eingestiegen sind beziehungsweise zu diesem Zeitpunkt noch nicht mehr als 12 Monate berufstätig waren.
Wenn Sie vor dem 1. Jänner 2005 das 50. Lebensjahr vollendet haben, gilt das
Allgemeine Pensionsgesetz nicht. Korridorpension und Schwerarbeiterregelung sind
ausgenommen.
Wenn Sie am 1. Jänner 2005 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
aber schon im Erwerbsleben stehen, wird eine sogenannte Parallelrechnung
durchgeführt.
Die private Pensionsversicherung
Durch eine private Pensionsversicherung können Sie finanziell für den Ruhestand vorsorgen und die gesetzlichen Rentenleistungen ergänzen, um etwaige Versorgungslücken zu schließen und im Alter gut abgesichert zu sein. Eine Versicherung dieser Art wird von Banken und Versicherungsunternehmen angeboten und steht in verschiedenen Varianten zur Auswahl. Hierzu zählen konservative und chancenorientierte Lebensversicherungen, bei denen die Prämien in unterschiedliche Investitionen wie Kontensparpläne oder Fonds angelegt werden. Die Rendite der eingezahlten Beiträge hängt stark vom gewählten Anlageprodukt und der Verzinsung bzw. der Entwicklung der börsennotierten Wertpapiere ab. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung, die betraglich vom wirtschaftlichen Erfolg und der Entwicklung des Versicherungsunternehmens abhängig ist. Die Überschussbeteiligung ist Ihnen nicht garantiert, sondern entspricht einem zusätzlichen Bonus. Anders verhält es sich bei der Versicherungssumme, die Ihnen als Grundkapital garantiert sein sollte.
Laufzeit von Pensionsversicherungen
Wenn Sie sich für eine regelmäßige Beitragszahlung entschieden haben, sollten Sie eine möglichst lange Laufzeit wählen, da hierdurch die laufende Belastung verringert werden kann. Für eine umfassende finanzielle Absicherung wird empfohlen, bereits mit dem Eintritt ins Berufsleben private Altersvorsorge zu beginnen. Um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren sollte für die Pensionsversicherung eine lange Laufzeit von mindestens 10 Jahren vereinbart werden. Neben der privaten Altersvorsorge können die meisten Lebensversicherungen für weitere Zwecke genutzt werden und lassen sich durch wichtige Bausteine ergänzen. Diese können der Zukunftsvorsorge dienen und beispielsweise das Risiko der Berufsunfähigkeit abdecken können. Darüber hinaus können Sie einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren, falls Sie Ihre Familie oder Angehörige finanziell absichern möchten. Trotz der geringen laufenden Beiträge, die eine lange Laufzeit gewährleistet, können Sie bei einer solchen Vereinbarung von einer hohen Versicherungsleistung profitieren. Diese wird beim Abschluss des Vertrags entsprechend Ihren Wünschen festgelegt und als Versicherungssumme angegeben.